Zur Vertraulichkeit:

Innerhalb der Praxis tauschen wir uns regelmäßig untereinander aus. Das ist wichtig, um alle nötigen Informationen über Ihr Kind zu sammeln.

Nach außen stehen wir unter der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Sie uns nicht ausdrücklich erlauben, diese Informationen weiterzugeben (z.B. an die Schule), dann dürfen wir das nicht. Auch Behörden wie Jugendamt oder Gericht bekommen Informationen nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind.